Mehr Klimaschutz mit der neuen Bayerischen Bauordnung (BayBO)
Beitrag vom 16.07.2021

Teil 3 der Interviewreihe mit Rechtsanwältin Friederike Kerger (Kanzlei Kerger & Partner Rechtsanwälte in Gauting & München)

Seit 1. Februar 2021 gilt die neue Bayerische Bauordnung. Der Gesetzgeber hat u.a. erkannt, dass Klimaschutz immer auch den Bausektor einbeziehen muss. Schließlich gehört er zu den ressourcenintensivsten Wirtschaftsbereichen in Deutschland. Weltweit geht ein Viertel aller CO2 Emissionen auf ihn zurück.

Umbau statt Neubau

„Ein Augenmerk der neuen Vorschrift liegt auf dem Ziel, Bauen im Bestand und Umbau statt Neubau zu fördern. Weil die Ressource Boden nunmal nicht vermehrt werden kann, ist das auch sinnvoll. So entfällt z.B. die Genehmigungspflicht beim Ausbau von Dachgeschossen zu Wohnraum. Bei Aufstockungen von Wohngebäuden zur Schaffung von Wohnraum entfällt in vielen Fällen die Pflicht zum Einbau eines Aufzugs“, so Kerger. Wir berichteten ausführlich zum Thema in Teil 2 dieser Interviewreihe.

Nachhaltige Baustoffe

Beton ist bekanntlich ein Klimakiller: Die Herstellung des für Beton benötigten Zements verursacht global betrachtet rund acht Prozent der Treibhausemissionen. Um zu begünstigen, dass künftig häufiger der viel nachnachhaltigere Baustoff Holz eingesetzt wird, wird dessen Einsatz durch die neue BayBO deutlich erleichtert. Kerger: „Wirksamer Brandschutz wird in Deutschland u.a. durch die Einteilung der Gebäude in verschiedene Gebäudeklassen sichergestellt. Bisher wurde dabei der Baustoff Holz nur für die Gebäudeklassen 1-3 zugelassen. Seit der Neuerung der BayBO kann Holz bis zur Gebäudeklasse 5 eingesetzt werden. Der Gesetzgeber öffnet sich also zugunsten des Klimaschutzes auch dem vielgeschossigen Bauen mit Holz.“

Daneben dürfen Bauteile, die feuerbeständig oder hochfeuerhemmend sein müssen, künftig grundsätzlich aus brennbaren Baustoffen sein. „Zu beachten bleibt, dass diese Bauteile den Anforderungen der Bayerischen Technischen Baubestimmungen (BayTB) genügen müssen. Auch diese wurden kürzlich überarbeitet und gelten derzeit in ihrer seit 01.04.2021 aktuellen Fassung“, so Kerger.

Flexiblere Handhabung der Stellplatzpflicht

Der Klimaschutz soll aber nicht nur dadurch gewährleistet werden, dass das Bauen künftig möglichst als Kreis­l­auf­wirt­schaft verstanden wird. Kerger: „Die bayerischen Gemeinden haben seit der Novelle der BayBO die Möglichkeit, bei der Ermittlung der erforderlichen Stellplätze die lokale Verkehrsinfrastruktur zu berücksichtigen und ihre Stellplatzsatzung für den eigenen Geltungsbereich maßzuschneidern. Damit haben sie mehr Freiraum, die von einigen schon lange angestrebten alternativen Mobilitätskonzepte umzusetzen.“ Im Ergebnis bleibt festzuhalten: Die neue BayBO enthält Maßnahmen zum Klimaschutz, vereinfacht das Bauen und kann viele Prozesse beschleunigen. Auf Bauherren und Planer kommt allerdings künftig auch noch mehr Verantwortung zu.

Teil 1 und 2 unseres Interviews mit Rechtsanwältin Kerger finden Sie außerdem hier:

– Welcher Abstand ist in Ihrer Würmtalgemeinde einzuhalten?

– So kommen Sie schneller zur Baugenehmigung

Redaktion: Unser-Würmtal.de, RAin F. Kerger

Verkehrsrecht

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Bank- und Kapitalmarktrecht

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  • Schadenersatz nach KWG
  • Schadenersatz wegen Kapitalanlageberatung
  • Geschlossene Fonds
  • Widerruf von PKW-Finanzierungen und Leasingverträgen
  • Widerruf von Lebensversicherungsverträgen

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