Kaufrecht

Kaufrecht

Sie wollen ein Fahrrad verkaufen? Oder ein Unternehmen erwerben? In beiden Fällen ist das allgemeine Kaufrecht maßgeblich. Da sich Kaufgegenstände mitunter aber stark voneinander unterscheiden, sollten die Weichen bereits im Vertrag richtiggestellt werden. Eine spätere Rückabwicklung ist z.B. beim Unternehmenskauf nahezu unmöglich, weil sich seit dem Eigentumsübergang auf den Käufer viele Parameter verändert haben.

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