Geschäftsführerhaftung

Geschäftsführerhaftung

Der Geschäftsführer einer GmbH haftet gegenüber der Gesellschaft für die Verletzung der ihm aus dem GmbH-Gesetz obliegenden Pflichten. Er hat bei der Erfüllung die „Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes anzuwenden“. Als Geschäftsführer haftet er auch dann, wenn er zudem Gesellschafter des Unternehmens ist. Die grundsätzlich geltende Haftungsbeschränkung der Gesellschafter für Verbindlichkeiten der Gesellschaft greift in diesem Fall nicht.

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