Immobilienkaufverträge

Erwerb einer Bestandsimmobilie

Wer bei der Ausarbeitung des Kaufvertrags einzig auf den Makler oder gar die Gegenseite vertraut, ist nach unserer Erfahrung oft schlecht beraten. Der potentielle wirtschaftliche Schaden ist immens und auch die Komplexität einer Immobilientransaktion verlangt nach der kompetenten und unabhängigen Beratung eines spezialisierten Anwalts. Unsere Kanzlei wird je nach Wunsch im Hintergrund oder aktiv bei den Verhandlungen für Sie tätig. In jedem Fall prüfen wir den Vertrag auf mögliche Risiken für Sie.

Erwerb einer noch zu bauenden Immobilie mit dazugehörigem Grund

In diesen Fällen sind Sie gesetzlich durch die Vorschriften der Makler- und Bauträgerverordnung geschützt. Achten Sie unbedingt darauf, dass diese nicht umgangen werden! Zu den Risiken des sog. verdeckten Bauherrenmodells informieren wir Sie vorab hier (Link). Für die Prüfung Ihres individuellen Vertrags stehen wir Ihnen gerne mit kurzfristigen Terminen zur Verfügung.

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