Möchten Sie einen Online-Shop betreiben? Oder verwenden Sie in anderem Zusammenhang immer wieder die gleichen Vertragsbedingungen? Dann müssen sich die vorgesehenen Regelungen an den Maßstäben für allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) messen lassen. Das gilt unabhängig davon, ob Sie Ihren Vertrag als AGB bezeichnen oder nicht.
Die Rechtsprechung bestätigt, allgemeine Geschäftsbedingungen bieten Verbrauchern häufig eine willkommene Angriffsfläche. Die vom europäischen und nationalen Gesetzgeber gestellten Anforderungen an wirksam vereinbarte AGB sind hoch und umfangreich.
Zur Erstellung bzw. Überprüfung durch einen Anwalt gibt es kaum Alternativen. Sie lohnt sich für den Verwender indes nicht nur wegen der Risikominimierung, sondern auch, weil die AGB-relevanten Verträge ja gerade darauf ausgelegt sind, in einer Vielzahl von Fällen verwendet zu werden.
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