Bauträgermodell

Verdecktes Bauherrenmodell

Das sogenannte „verdeckte Bauherrenmodell“ spaltet den Bauträgervertrag, bei dem der Käufer vom Grundstücksverkäufer zugleich ein hierauf zu errichtendes, schlüsselfertiges Wohnobjekt erwirbt, in zwei getrennte Verträge auf (Kaufvertrag und Werkvertrag).

Dem Käufer wird dabei regelmäßig suggeriert, er könne auf diese Weise Vertragsnebenkosten (Grundsteuer und Notarkosten) sparen. Das eigentliche Ziel des Bauträgers ist bei dieser Vorgehensweise aber, die MaBV zu umgehen. Diese dient dem Zweck, den Grundstückskäufer und Bauherren insbesondere vor der Insolvenz des Bauträgers zu schützen. Die Aufspaltung des Bauträgervertrags in zwei verschiedene Verträge führt dazu, dass die MaBV nicht anwendbar und der Käufer damit schutzlos ist. Für ihn besteht bei der Aufspaltung in zwei separate Verträge das beachtliche Risiko, dass beide im Ergebnis als unwirksam zu betrachten sind. Der wirtschaftliche Schaden ist in solchen Fällen immens.

In Fällen, in denen das Grundstück vom Bauunternehmer gekauft wird, ist deshalb größte Vorsicht geboten. Die juristische Prüfung des Vertrags ist unerlässlich.

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