Bank- und Kapitalmarktrecht

Früher oder später nehmen die meisten Menschen Finanzdienstleistungen von Banken, Versicherungen oder freien Beratern in Anspruch. Sie möchten z.B. ihre Liquidität sichern und nehmen hierfür einen Kredit auf oder legen ihr Vermögen in Finanzprodukten wie Kapitallebensversicherungen oder Fonds an. Insbesondere für Verbraucher ist es dabei nicht immer einfach, diese Produkte und ihre Risiken in ihrer ganzen Komplexität zu verstehen. Der Gesetzgeber hat aus diesem Grund verschiedene Regelungen zum Schutz der Anleger erlassen, u.a. ist er vor Vertragsabschluss umfassend aufzuklären. Insbesondere im Bereich des Kreditrechts nehmen die gerichtlichen Auseinandersetzungen stetig zu. Hierbei geht es häufig um die Frage der Widerruflichkeit von Immobilien- oder KfZ- Finanzierungen oder die Abrechnung gekündigter Darlehen. Gegenstand des Bank- und Kapitalmarktrechts sind aber auch Fragen des Schadenersatzes wegen Falschberatung in Zusammenhang mit Finanzprodukten oder wegen Verstößen gegen das KWG (Gesetz über das Kreditwesen).

  • Schadenersatz nach KWG
  • Schadenersatz wegen Kapitalanlageberatung
  • Geschlossene Fonds
  • Widerruf von PKW-Finanzierungen und Leasingverträgen
  • Widerruf von Lebensversicherungsverträgen

Das Schicksal von Lebensversicherungsverträgen ist aufgrund der seit Jahren anhaltenden Niedrigzinsphase nicht vorhersehbar. Viele Lebensversicherungen können ihre Renditeversprechen nicht einhalten, was häufig schon jetzt zu Fehlbeträgen bei der endfälligen Tilgung z.B. von Immobiliendarlehen und Versorgungslücken im Rentenalter führt. Mit dem Widerruf Ihrer Versicherung können Sie dieser Entwicklung aber aktiv entgegentreten. Der Versicherungsnehmer profitiert auch, weil er im Gegensatz zur Kündigung bei erfolgreicher Rückabwicklung nicht nur die eingezahlten Beiträge, sondern auch die Zinsen von der Versicherung verlangen kann.

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