Die Verkehrsrechtsschutzversicherung ist regelmäßig zur Übernahme die Kosten für die Rechtsverfolgung nach einem Unfall verpflichtet. Der Versicherungsnehmer kann also die Abwicklung des Unfalls grundsätzlich ohne Kostenrisiko auf einen Anwalt übertragen. In der Praxis versuchen Versicherer dabei allerdings immer wieder, den Schaden zu bagatellisieren, um selbst Kosten zu sparen. Unsere Kanzlei setzt Ihre Ansprüche gegen den Unfallverursacher und gegen die Versicherung für Sie durch.
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