Vertragsgestaltung und -prüfung
Gesetzlich ergeben sich mitunter erhebliche Haftungsrisiken für den Fall des Sach- oder Rechtsmangels eines Vertragsgegenstands. Den Gefahren der Inanspruchnahme und Risikoverteilung ist durch entsprechende Vertragsgestaltung zu begegnen. Je nachdem in welchem Kontext der Vertrag abgeschlossen werden soll, sind die unterschiedlichsten Aspekte zu berücksichtigen. Unsere Kanzlei erstellt für Ihre Mandanten maßgeschneiderte Verträge und überprüft bestehende Verträge auf Risiken und Ausgeglichenheit. Wer dem Vertragsabschluss eine sorgfältige Prüfung vorschaltet, spart auf lange Sicht nicht nur viel Zeit und Geld, sondern auch jede Menge Nerven.
Weitere Informationen zum Vertragsrecht finden Sie hier.
Architektenvertrag
Der Architektenvertrag stellt einen besonderen Fall des Werkvertrags dar. Lesen Sie hier mehr.
Gewährleistung
Es gibt grundsätzlich mehrere Möglichkeiten, mit schlecht erbrachter Leistung umzugehen. Für die optimale Lösung muss man seine Rechte kennen, wissen, ob die Voraussetzungen für ihre Durchsetzung gegeben sind und gegenüber der anderen Partei ggf. Erklärungen form- und fristgerecht abgeben.
Unsere Kanzlei zeigt Ihnen Ihre Handlungsmöglichkeiten auf und informiert sie über die jeweiligen Vor – und Nachteile. Wir arbeiten die Vorgehensweise mit den größten Erfolgsaussichten für Sie heraus.
Weitere Informationen zum Vertragsrecht finden Sie hier.
Haben Sie noch Fragen?
Rufen Sie einfach an oder nutzen Sie unseren Rückrufservice. Wir beraten Sie gerne.