Handwerkerleistungen
Hat der Auftraggeber ein Zurückbehaltungsrecht und wenn ja, in welcher Höhe? Wann sind Abschlagszahlungen fällig? Kann der Vertrag außerordentlich gekündigt werden? Diese Fragen stellen sich häufig, sind aber nicht immer einfach zu beantworten. Manchmal lässt sich der Sachverhalt nur durch die Beauftragung eines Sachverständigen beantworten.
Oft ist aber schon aus Kostengründen eine außergerichtliche Einigung der Parteien sinnvoller. Weil die Fronten aber meist schon verhärtet sind, unterstützen wir unsere Mandanten regelmäßig dadurch, dass wir die Verhandlungen für Sie führen.
Wenn eine Einigung nicht möglich ist, muss das Gericht den Fall entscheiden. Prozessual kommt je nach Sachverhalt auch die Durchführung eines selbständigen Beweisverfahrens in Betracht. Wir prüfen die jeweiligen Möglichkeiten in Ihrem Fall und empfehlen Ihnen das Vorgehen, das den größten Erfolg verspricht.
Architektenvertrag
Der Architektenvertrag stellt einen besonderen Fall des Werkvertrags dar. Lesen Sie hier (Link) mehr.
Gewährleistung
Es gibt grundsätzlich mehrere Möglichkeiten, mit schlecht erbrachter Leistung umzugehen. Für die optimale Lösung muss man seine Rechte kennen, wissen, ob die Voraussetzungen für ihre Durchsetzung gegeben sind und gegenüber der anderen Partei ggf. Erklärungen form- und fristgerecht abgeben.
Unsere Kanzlei zeigt Ihnen Ihre Handlungsmöglichkeiten auf und informiert sie über die jeweiligen Vor – und Nachteile. Wir arbeiten die Vorgehensweise mit den größten Erfolgsaussichten für Sie heraus.
Weitere Informationen zum Vertragsrecht finden Sie hier (Link zur Fließtextseite Vertragsrecht).
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