Betriebliche Altersvorsorge

Betriebliche Altersvorsorge / Betriebsrente

Unter betrieblicher Altersvorsorge versteht man den Aufbau einer Zusatzrente über den Arbeitgeber. Eine Art der betrieblichen Altersvorsorge ist in Deutschland die Einzahlung in eine Unterstützungskasse, also in eine arbeitgebereigene Einrichtung, in die in unbegrenzter Höhe steuerfrei eingezahlt werden kann.

Der Arbeitgeber kann seine sog. Pensionsverpflichtungen aber auch auf Pensionsfonds, Unterstützungskassen und Lebensversicherungen auslagern. Die betreffende Beratung ist in der Praxis jedoch häufig mit Fehlern behaftet. Die Prüfung der Rechtslage führt regelmäßig zu Schadenersatzansprüchen aus fehlerhafter Beratung.

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