AGB Prüfungen

Möchten Sie einen Online-Shop betreiben? Oder verwenden Sie in anderem Zusammenhang immer wieder die gleichen Vertragsbedingungen? Dann müssen sich die vorgesehenen Regelungen an den Maßstäben für allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) messen lassen. Das gilt unabhängig davon, ob Sie Ihren Vertrag als AGB bezeichnen oder nicht.

Die Rechtsprechung bestätigt, allgemeine Geschäftsbedingungen bieten Verbrauchern häufig eine willkommene Angriffsfläche. Die vom europäischen und nationalen Gesetzgeber gestellten Anforderungen an wirksam vereinbarte AGB sind hoch und umfangreich.

Zur Erstellung bzw. Überprüfung durch einen Anwalt gibt es kaum Alternativen. Sie lohnt sich für den Verwender indes nicht nur wegen der Risikominimierung, sondern auch, weil die AGB-relevanten Verträge ja gerade darauf ausgelegt sind, in einer Vielzahl von Fällen verwendet zu werden.

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Vertragsgestaltung und -prüfung

Vertragsgestaltung und -prüfung

Gesetzlich ergeben sich mitunter erhebliche Haftungsrisiken für den Fall des Sach- oder Rechtsmangels eines Vertragsgegenstands. Den Gefahren der Inanspruchnahme und Risikoverteilung ist durch entsprechende Vertragsgestaltung zu begegnen. Je nachdem in welchem Kontext der Vertrag abgeschlossen werden soll, sind die unterschiedlichsten Aspekte zu berücksichtigen. Unsere Kanzlei erstellt für Ihre Mandanten maßgeschneiderte Verträge und überprüft bestehende Verträge auf Risiken und Ausgeglichenheit. Wer dem Vertragsabschluss eine sorgfältige Prüfung vorschaltet, spart auf lange Sicht nicht nur viel Zeit und Geld, sondern auch jede Menge Nerven.

Weitere Informationen zum Vertragsrecht finden Sie hier.

Architektenvertrag

Der Architektenvertrag stellt einen besonderen Fall des Werkvertrags dar. Lesen Sie hier mehr.

Gewährleistung

Es gibt grundsätzlich mehrere Möglichkeiten, mit schlecht erbrachter Leistung umzugehen. Für die optimale Lösung muss man seine Rechte kennen, wissen, ob die Voraussetzungen für ihre Durchsetzung gegeben sind und gegenüber der anderen Partei ggf. Erklärungen form- und fristgerecht abgeben.

Unsere Kanzlei zeigt Ihnen Ihre Handlungsmöglichkeiten auf und informiert sie über die jeweiligen Vor – und Nachteile. Wir arbeiten die Vorgehensweise mit den größten Erfolgsaussichten für Sie heraus.

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Werkvertragsrecht

Handwerkerleistungen

Hat der Auftraggeber ein Zurückbehaltungsrecht und wenn ja, in welcher Höhe? Wann sind Abschlagszahlungen fällig? Kann der Vertrag außerordentlich gekündigt werden? Diese Fragen stellen sich häufig, sind aber nicht immer einfach zu beantworten. Manchmal lässt sich der Sachverhalt nur durch die Beauftragung eines Sachverständigen beantworten.

Oft ist aber schon aus Kostengründen eine außergerichtliche Einigung der Parteien sinnvoller. Weil die Fronten aber meist schon verhärtet sind, unterstützen wir unsere Mandanten regelmäßig dadurch, dass wir die Verhandlungen für Sie führen.

Wenn eine Einigung nicht möglich ist, muss das Gericht den Fall entscheiden. Prozessual kommt je nach Sachverhalt auch die Durchführung eines selbständigen Beweisverfahrens in Betracht. Wir prüfen die jeweiligen Möglichkeiten in Ihrem Fall und empfehlen Ihnen das Vorgehen, das den größten Erfolg verspricht.

Architektenvertrag

Der Architektenvertrag stellt einen besonderen Fall des Werkvertrags dar. Lesen Sie hier (Link) mehr.

Gewährleistung

Es gibt grundsätzlich mehrere Möglichkeiten, mit schlecht erbrachter Leistung umzugehen. Für die optimale Lösung muss man seine Rechte kennen, wissen, ob die Voraussetzungen für ihre Durchsetzung gegeben sind und gegenüber der anderen Partei ggf. Erklärungen form- und fristgerecht abgeben.

Unsere Kanzlei zeigt Ihnen Ihre Handlungsmöglichkeiten auf und informiert sie über die jeweiligen Vor – und Nachteile. Wir arbeiten die Vorgehensweise mit den größten Erfolgsaussichten für Sie heraus.

Weitere Informationen zum Vertragsrecht finden Sie hier (Link zur Fließtextseite Vertragsrecht).

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Gewährleistungsansprüche

Die Geltendmachung ist dann erfolgversprechend, wenn man seine Möglichkeiten kennt und die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Der Käufer hat grundsätzlich die Wahl zwischen verschiedenen Vorgehensweisen. Es ist einzelfallabhängig zu prüfen, welche davon erfolgversprechend ist und zum gewünschten Ergebnis führt.

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Kaufrecht

Kaufrecht

Sie wollen ein Fahrrad verkaufen? Oder ein Unternehmen erwerben? In beiden Fällen ist das allgemeine Kaufrecht maßgeblich. Da sich Kaufgegenstände mitunter aber stark voneinander unterscheiden, sollten die Weichen bereits im Vertrag richtiggestellt werden. Eine spätere Rückabwicklung ist z.B. beim Unternehmenskauf nahezu unmöglich, weil sich seit dem Eigentumsübergang auf den Käufer viele Parameter verändert haben.

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