Betriebliche Altersvorsorge

Betriebliche Altersvorsorge / Betriebsrente

Unter betrieblicher Altersvorsorge versteht man den Aufbau einer Zusatzrente über den Arbeitgeber. Eine Art der betrieblichen Altersvorsorge ist in Deutschland die Einzahlung in eine Unterstützungskasse, also in eine arbeitgebereigene Einrichtung, in die in unbegrenzter Höhe steuerfrei eingezahlt werden kann.

Der Arbeitgeber kann seine sog. Pensionsverpflichtungen aber auch auf Pensionsfonds, Unterstützungskassen und Lebensversicherungen auslagern. Die betreffende Beratung ist in der Praxis jedoch häufig mit Fehlern behaftet. Die Prüfung der Rechtslage führt regelmäßig zu Schadenersatzansprüchen aus fehlerhafter Beratung.

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Unternehmensnachfolge

Unternehmensnachfolge

Zu einer verantwortungsvollen Unternehmensführung gehört nicht nur, das Unternehmen finanzstark zu führen, sondern auch die planvolle Weitergabe des Unternehmens oder Geschäftsanteils an nachfolgende Generationen.

Die Unternehmensnachfolge im Mittelstand durch die Übergabe an ein Familienmitglied, das Management, einen Investor oder Mitbewerber erfordert einerseits qualifizierte Beratung, andererseits aber auch die Berücksichtigung sozialer Aspekte. Beides behalten wir für Sie im Blick.

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Unternehmens­umwandlungen

Unternehmensumwandlungen, Fusionen

Mit einer durchdachten Übernahmestrategie können z.B. wichtige arbeitsrechtliche Risiken ausgeschaltet werden. Ein genauer Zeitplan hilft außerdem, die einzelnen Schritte der Übernahme gut planbar und damit das Projekt kalkulierbar zu machen. Die verschiedenen Stellschrauben müssen von qualifizierter Seite richtig gestellt werden. Das effizienteste Instrument hierfür stellt das Vertragswerk dar. Durch einen individuell angepassten, sorgfältig ausgearbeiteten Vertrag können die vielfältigen rechtlichen, steuerlichen und unternehmerischen Risiken minimiert werden.

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Unternehmenskauf

Unternehmenskauf und Verkauf/ Transaktion von Beteiligungen

Kein guter Deal ohne sorgfältige Vorbereitung. Gerade in der heutigen Zeit müssen viele Gesellschafter an die Übergabe ihrer Gesellschaft denken. Bei einer Unternehmens- bzw. Beteiligungstransaktion gibt es viele rechtliche, strategische und steuerliche Aspekte zu beachten. Es ist sowohl aus Sicht der Käufer als auch Verkäufer hilfreich, wenn qualifizierte Berater eingeschaltet werden, die zudem möglichst abgestimmt tätig werden. Die naturgemäß widerstreitenden Interessen sollten und können durch einen guten Kompromiss überbrückt werden.

Bei der Transaktion einer GmbH bzw. GmbH- Anteilen ist der Käufer häufig nicht bereit, die gegenüber dem bisherigen Gesellschafter-Geschäftsführer bestehenden Pensionsverpflichtungen und die mit der erteilten Zusage zusammenhängenden Versorgungsrisiken zu übernehmen. Hier gibt es verschiedene Handlungsalternativen für die GmbH und ihren bisherigen Gesellschafter-Geschäftsführer.

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Geschäftsführerhaftung

Geschäftsführerhaftung

Der Geschäftsführer einer GmbH haftet gegenüber der Gesellschaft für die Verletzung der ihm aus dem GmbH-Gesetz obliegenden Pflichten. Er hat bei der Erfüllung die „Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes anzuwenden“. Als Geschäftsführer haftet er auch dann, wenn er zudem Gesellschafter des Unternehmens ist. Die grundsätzlich geltende Haftungsbeschränkung der Gesellschafter für Verbindlichkeiten der Gesellschaft greift in diesem Fall nicht.

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Streit in der Gesellschaft

Streit in der Gesellschaft

Wenn es um die Zukunft eines Unternehmens geht, haben die Gesellschafter nicht selten ganz unterschiedliche Visionen. Doch nichts ist für die Wirtschaftlichkeit einer Gesellschaft ungünstiger als Streitigkeiten unter den Gesellschaftern oder gar die Blockade wichtiger Entscheidungen. Es empfiehlt sich daher, rechtzeitig qualifizierte anwaltliche Beratung in Anspruch zu nehmen bzw. sich im Streitfall mit der angemessenen Expertise und Durchsetzungskraft helfen zu lassen.

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Gesellschaftsverträgen

Erstellung von Gesellschaftsverträgen

Wer ein Unternehmen gründen will, steht häufig vor einem Berg von Fragen und muss erheblichen Aufwand für die Organisation, Risikoabschätzung, Finanzierung etc. betreiben. Dabei sollte die überlegte Wahl der besten Gesellschaftsform und ein sauber ausgearbeiteter, passgenauer Gesellschaftsvertrag nicht zu kurz kommen. Mit ihm entscheidet sich ganz maßgeblich, was im Fall eines Konflikts zwischen den Gesellschaftern geschieht.

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Gesellschaftsgründung

Gesellschaftsgründung

Sie wollen ein Unternehmen gründen? Lernen Sie die Vor- und Nachteile der verschiedenen Rechtsformen kennen. Wir beraten Sie zu der für Sie geeigneten Gesellschaftsform, zur Unternehmens- und Existenzgründung.

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Bauträgermodell

Verdecktes Bauherrenmodell

Das sogenannte „verdeckte Bauherrenmodell“ spaltet den Bauträgervertrag, bei dem der Käufer vom Grundstücksverkäufer zugleich ein hierauf zu errichtendes, schlüsselfertiges Wohnobjekt erwirbt, in zwei getrennte Verträge auf (Kaufvertrag und Werkvertrag).

Dem Käufer wird dabei regelmäßig suggeriert, er könne auf diese Weise Vertragsnebenkosten (Grundsteuer und Notarkosten) sparen. Das eigentliche Ziel des Bauträgers ist bei dieser Vorgehensweise aber, die MaBV zu umgehen. Diese dient dem Zweck, den Grundstückskäufer und Bauherren insbesondere vor der Insolvenz des Bauträgers zu schützen. Die Aufspaltung des Bauträgervertrags in zwei verschiedene Verträge führt dazu, dass die MaBV nicht anwendbar und der Käufer damit schutzlos ist. Für ihn besteht bei der Aufspaltung in zwei separate Verträge das beachtliche Risiko, dass beide im Ergebnis als unwirksam zu betrachten sind. Der wirtschaftliche Schaden ist in solchen Fällen immens.

In Fällen, in denen das Grundstück vom Bauunternehmer gekauft wird, ist deshalb größte Vorsicht geboten. Die juristische Prüfung des Vertrags ist unerlässlich.

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Leibrente

Leibrente/ Nießbrauch/ Umkehrhypothek

Erfahren Sie hier mehr über die verschiedenen Möglichkeiten, den Wert Ihrer Immobilie flexibler zu nutzen ohne dabei auf ihre Nutzung verzichten zu müssen.

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