Bei der Auszahlung ihrer Lebensversicherung erleben viele Kunden eine böse Überraschung. Die Ausschüttungen bleiben oft weit hinter den ursprünglich gemachten Zusagen zurück, weil viele Lebensversicherungen ihre Renditeversprechen aufgrund der seit Jahren anhaltenden weltweiten Niedrigzinsen nicht einhalten können.
Viele Versicherungsnehmer hatten nach unserer Erfahrung aus etlichen Mandantengesprächen schon bei Abschluss der Versicherung keinen ausreichenden Überblick darüber, mit welchen Risiken der Abschluss einer Lebensversicherung verbunden ist. Das liegt zum einen daran, dass es sich bei Lebensversicherungen um eines der komplexesten Produkte auf dem Finanzmarkt handelt. Zum anderen aber beinhalten die Versprechen der Versicherer Begriffe wie den „Garantiezins“. Anders als der Verbraucher regelmäßig annimmt, handelt es sich hierbei gerade nicht um eine fixe Mindestrendite. Vielmehr wird der Garantiezins laufend der aktuellen Zinsentwicklung angepasst – angesichts der derzeitigen Nullzinspolitik der EZB ein Unterschied, der fast immer gravierende Folgen hat.
Insbesondere Versorgungslücken im Rentenalter und/ oder Fehlbeträge bei der endfälligen Tilgung z.B. von Immobiliendarlehen sind eine ernstzunehmende Gefahr. Es ist daher zu prüfen, ob der Versicherungsnehmer sich ggf. von seinem Vertrag lösen kann. Eine Kündigung stellt in aller Regel die teuerste Variante dar. Da aber der BGH schon 2015 entschieden hat, dass die Widerrufsbelehrungen etlicher Verträge nicht wirksam ist, kommt eine attraktive weitere Möglichkeit ins Spiel: Mit dem Widerruf von Lebensversicherungsverträgen haben wir bereits einer Vielzahl von Mandanten zu einem lukrativen Ausstieg aus ihrem Vertrag verholfen. Neben der Rückzahlung der eingezahlten Beiträge wurde auch die Auszahlung des entgangenen Gewinns -also der Zinsen für die Beiträge- geltend gemacht. Aus Risiko mach Chance!