Generali verkauft 4 Millionen Lebensversicherungen an ausländischen Investor

Beitrag vom 30.04.2019

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, kurz „BaFin“, hat unlängst den Verkauf des Lebensversicherers Generali Leben an den professionellen Abwickler „Viridium“ genehmigt.

Das Problem:

Damit liegt die Altersvorsorge von weiteren rund vier Millionen Deutschen künftig in den Händen eines ausländischen Finanzinvestors: Viridium ist eine Tochtergesellschaft des britischen Private-Equity-Unternehmens Cinven. Die Sorge, mit der viele Versicherte diese Entwicklung beobachten, ist berechtigt. Es steht zu befürchten, dass die Investoren ihr Augenmerk auf eine möglichst große eigene Rendite legen werden und die ohnehin sehr geringen Renditeerwartungen der Anleger weiter schrumpfen. Daneben fällt künftig die BaFin als unabhängiges Kontrollorgan weg, während das Geschäft der Abwickler für die Anleger häufig intransparent ist.

Gleichzeitig stehen viele deutsche Lebensversicherer schon seit einiger Zeit mit dem Rücken zur Wand. Sie können ihre Renditeversprechen aufgrund der seit Jahren anhaltenden, weltweiten Niedrigzinsphase aus den laufenden Erträgen nicht mehr bedienen. Laut BaFin standen bereits vor Monaten 34 der 85 deutschen Lebensversicherer unter intensiver Aufsicht. Auch diejenigen, deren Verträge nicht ins Ausland verkauft werden, sehen damit in eine höchst ungewisse Zukunft.

Aufgrund der aktuellen BaFin-Entscheidung ist darüber hinaus anzunehmen, dass die Generali viele Nachahmer finden wird und viele Millionen Anleger künftig einen ausländischen Investor als Geschäftspartner für ihre Altersvorsorge bekommen. Nach Einschätzung einiger Experten soll jeder dritte Versicherer überlegen, seine Altbestände abzugeben.

Die Lösung:

Um bei der Auszahlung Ihrer Lebensversicherung keine böse Überraschung zu erleben, sollten Sie prüfen lassen, ob Sie sich von Ihrem Vertrag lösen können. Eine Kündigung stellt dabei in aller Regel die teuerste Variante dar. Mit dem Widerruf von Lebensversicherungsverträgen kommt aber eine attraktive weitere Möglichkeit ins Spiel. Auf diese Weise haben wir bereits einer Vielzahl von Mandanten zu einem lukrativen Ausstieg aus ihrem Vertrag verholfen. Neben der Rückzahlung der eingezahlten Beiträge konnte auch die Auszahlung des entgangenen Gewinns -also der Zinsen für die Beiträge- erfolgreich geltend gemacht werden. In jedem Fall bedarf es der professionellen Betrachtung des Einzelfalles für eine fundierte Entscheidungsgrundlage.

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Widerruf der Lebensversicherung – aus Risiko mach Chance!

Bei der Auszahlung ihrer Lebensversicherung erleben viele Kunden eine böse Überraschung. Die Ausschüttungen bleiben oft weit hinter den ursprünglich gemachten Zusagen zurück, weil viele Lebensversicherungen ihre Renditeversprechen aufgrund der seit Jahren anhaltenden weltweiten Niedrigzinsen nicht einhalten können.

Viele Versicherungsnehmer hatten nach unserer Erfahrung aus etlichen Mandantengesprächen schon bei Abschluss der Versicherung keinen ausreichenden Überblick darüber, mit welchen Risiken der Abschluss einer Lebensversicherung verbunden ist. Das liegt zum einen daran, dass es sich bei Lebensversicherungen um eines der komplexesten Produkte auf dem Finanzmarkt handelt. Zum anderen aber beinhalten die Versprechen der Versicherer Begriffe wie den „Garantiezins“. Anders als der Verbraucher regelmäßig annimmt, handelt es sich hierbei gerade nicht um eine fixe Mindestrendite. Vielmehr wird der Garantiezins laufend der aktuellen Zinsentwicklung angepasst – angesichts der derzeitigen Nullzinspolitik der EZB ein Unterschied, der fast immer gravierende Folgen hat.

Insbesondere Versorgungslücken im Rentenalter und/ oder Fehlbeträge bei der endfälligen Tilgung z.B. von Immobiliendarlehen sind eine ernstzunehmende Gefahr. Es ist daher zu prüfen, ob der Versicherungsnehmer sich ggf. von seinem Vertrag lösen kann. Eine Kündigung stellt in aller Regel die teuerste Variante dar. Da aber der BGH schon 2015 entschieden hat, dass die Widerrufsbelehrungen etlicher Verträge nicht wirksam ist, kommt eine attraktive weitere Möglichkeit ins Spiel: Mit dem Widerruf von Lebensversicherungsverträgen haben wir bereits einer Vielzahl von Mandanten zu einem lukrativen Ausstieg aus ihrem Vertrag verholfen. Neben der Rückzahlung der eingezahlten Beiträge wurde auch die Auszahlung des entgangenen Gewinns -also der Zinsen für die Beiträge- geltend gemacht. Aus Risiko mach Chance!