VW T6 – Rücktritt möglich, rechtzeitige Aufforderung zur Mangelbeseitigung aber Voraussetzung!

Die Dieselmodelle des Volkswagen T6 Multivan und Caravelle überschreiten wie bereits berichtet die gesetzlich zulässigen Stickoxid-Grenzwerte (NOx²) der EURO6-Norm. Sie sind daher nicht zulassungsfähig bzw. falls bereits zugelassen vom Fahrverbot betroffen, welches nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes vom 27.02.2018 zulässig und damit wahrscheinlich ist.

Die Volkswagen AG (VW) will nunmehr sämtliche T6 mit Diesel-Motoren durch ein Software-Update nachrüsten. Das Problem: Durch die Nachrüstung werden zwar die NOx²-Grenzwerte eingehalten; der CO²-Ausstoß steigt jedoch nach Auskunft von VW in unbekanntem Umfang an.

Für Käufer eines Diesel-T6 (Multivan oder Caravelle) bedeutet das folgendes:

Die Überschreitung der Abgaswerte in der Schadstoffklasse EURO 6 stellt einen Mangel dar. Beseitigt die Verkäuferin diesen nicht, besteht das Recht, vom Kaufvertrag zurückzutreten. Hierzu muss die Verkäuferin jedoch zur Mangelbeseitigung aufgefordert werden!

Die Gewährleistungsrechte und damit auch das Recht zum Rücktritt verjähren bei Neuwagen nach zwei Jahren, bei Gebrauchtwagen regelmäßig nach einem Jahr ab Übergabe des Fahrzeugs. Es besteht also Handlungsbedarf!

Dasselbe gilt für Käufer, deren Fahrzeug noch ausgeliefert werden soll. Sie müssen zudem wachsam sein, wenn Sie ohne anwaltliche Beratung mit ihren Händlern in Kontakt treten. „Mehreren unserer Mandanten wurde von ihrem VW-Händler anlässlich der Auslieferung ihres T6 jetzt eine Erklärung vorgelegt, in der Abweichungen vom vertraglich vereinbarten CO²-Ausstoß unterschriftlich genehmigt werden sollen. Dabei handelt es sich um eine Änderung des Kaufvertrages, durch die Sie Ihr Rücktrittsrecht verlieren!“ warnt Rechtsanwalt Bernd Kerger von der Kanzlei Kerger & Partner Rechtsanwälte GbR in München.

Für die Wahrung Ihrer Rechte ist es also erforderlich, dass Sie weder diese noch andere Erklärungen ohne anwaltliche Beratung unterschreiben und Ihre Gewährleistungsansprüche aktiv geltend machen. Die Zeit läuft gegen Sie, also zögern Sie nicht, unsere Hilfe in Anspruch zu nehmen!

Die Kanzlei Kerger & Partner Rechtsanwälte GbR vertritt bundesweit vom Abgasskandal betroffene Fahrzeughalter. Für Ihre Kosten muss in vielen Fällen die Rechtsschutzversicherung einstehen.

Droht Fahrverbot auch für den VW T6 (Caravelle & Multivan)?

Am Dienstag, den 27.02.2018 verkündet das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Leipzig seine Entscheidung zur Frage ob Fahrverbote für Dieselautos in Städten zulässig sind. Die Reinhaltung der Luft wird u.a. von der europäischen Kommission mit Nachdruck gefordert.

Diesel-Fahrzeuge, die die EURO 6- Norm erfüllen, sollen von möglichen Fahrverboten ausgenommen sein – also auch der T6 Multivan und T6 Caravelle mit Dieselmotor (laut Typengenehmigung Fahrzeuge der Schadstoffklasse Euro 6b). Jetzt hat die Volkswagen AG (VW) dem Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) aber mitgeteilt, dass während der Regenerationsphase des Rußpartikelfilters auch bei diesen Fahrzeugen die zulässigen Stickoxid-Grenzwerte überschritten werden.

In der jetzigen Konfiguration sind die neuen T6 damit nicht zulassungsfähig, VW liefert diese Fahrzeuge deshalb derzeit nicht aus. Der Konzern soll seither an einem Software-Update arbeiten. Für die Fertigstellung kündigte das KBA im Dezember noch Anfang Februar 2018 an – aktuelle Stellungnahmen zu dieser Frage enthalten indes kein Datum mehr. Gleichzeitig berichtet die Presse von zum Teil erheblichen Überschreitungen der zulässigen Stickoxid- Grenzwerte.

Da die Euronormen EURO 5 und EURO 6b sich um gerade mal 12 mg/km unterscheiden (168 mg/km für EURO 6b, 180 mg/km für EURO 5) liegt die Vermutung nahe, dass die T6 Modelle faktisch lediglich die an die Schadstoffklasse EURO 5-Norm gestellten Bedingungen erfüllen. In diesem Fall sind auch die T6 Modelle Caravelle und Multivan mit Dieselmotoren vom Fahrverbot in Großstädten im gesamten Bundesgebiet betroffen. Das gilt selbstverständlich auch für alle bereits zugelassene Fahrzeuge.

Kann VW den Mangel beheben? Mit einem Software-Update wohl nicht. Eine Umrüstung der Fahrzeuge von EURO 5 auf EURO 6 ist nur durch bauliche Veränderungen möglich, wie VW einem Artikel der „Automobilwoche“ zufolge selbst einräumt.

T6-Kunden sind deshalb gut beraten, jetzt aktiv zu werden: Gewährleistungsansprüche verjähren bei Neuwagen binnen 2 Jahren ab Übergabe des Fahrzeuges, bei Gebrauchtwagen regelmäßig binnen einem Jahr. Es verjähren also schon jetzt jeden Tag Gewährleistungsansprüche von T6-Käufern!

Sprechen Sie uns an! Wir helfen Ihnen weiter.