T6 Multivan – drohen der Wegfall der Typenzulassung, Rückruf und Fahrverbote?

Die Besitzer eines Volkswagen T6 Multivan mit Dieselmotor, der vor dem 8.12.2017 ausgeliefert wurde, wiegen sich bislang in Sicherheit.

Im Herbst 2017 wurde bekannt, dass bei Fahrzeugen der Baureihe T6 Multivan mit Dieselmotor während der Regenerationsphase des Rußpartikelfilters automatisch die Zuführung von Harnstoff (AdBlue) abgestellt wird. Aufgrund dessen überstiegen die Stickoxid-Emissionen den zulässigen Grenzwert erheblich. Während die Volkswagen AG (VW) daraufhin am 8.12.2017 die Auslieferung neuer Fahrzeuge stoppte um einer entsprechenden Auflage durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) wegen überhöhter Stickoxid-Abgase zuvorzukommen, war von unzulässig hohen Abgaswerten bei den bis dahin ausgelieferten Fahrzeugen nie die Rede. Kerger & Partner Rechtsanwälte GbR aus München berichtete.

Zwischenzeitlich verfügt der T6 Multivan mit Dieselmotor über eine neue Typenzulassung und wird seit März 2018 wieder ausgeliefert. Zwar werden nun Stickoxid-Grenzwerte eingehalten, im Verhältnis zur vorherigen Typenzulassung steigt jedoch sowohl der Verbrauch als auch der Ausstoß von Kohlendioxid (CO²). Die dadurch erhöhte Steuerlast zahlt ebenso der Käufer wie die höheren Kraftstoffkosten.

Vor dem 8.12.2017 zugelassene Fahrzeuge – immerhin 192.000 seit 2015 ausgelieferte T6 mit EURO6 Zulassung – werden bislang jedoch unverändert genutzt.

Nunmehr besteht der Verdacht, dass sämtliche seit 2015 produzierten T6 Multivan mit Dieselmotor über die im Herbst 2017 bekannt gewordene Funktion zur Abschaltung der Harnstoffeinspritzung verfügen und folglich nicht die zur Erteilung der Euro 6- Zulassung erforderlichen Abgasgrenzwerte einhalten.

Inzwischen prüft nach Mitteilung der WirtschaftsWoche vom 08.06.2018 das KBA, ob es VW gelingen kann, die überhöhten Stickoxid-Abgase zu reduzieren und gleichzeitig die CO2-Werte einzuhalten.

Ist dies möglich, droht den Käufern auch für ihren T6 ein Software-
Update mit unbekannten Folgen. Gelingt die Reduzierung der Stickoxid-Abgase bei Beibehaltung der CO2-Werte nicht (wie bei den ab 8.12.2017 hergestellten Fahrzeugen), entsprechen die vor dem 08.12.2017 ausgelieferten nicht der Typengenehmigung. Im ersten Fall ist ihr Fahrzeug mangelhaft, im zweiten würde es sich bei dem Fahrzeug sogar nicht um diejenige Sache handeln, die ursprünglich bestellt wurde.

Jedenfalls besteht das Risiko, dass die Fahrzeuge künftig von Fahrverboten betroffen sein werden, obwohl sie nach den kaufvertraglichen Vereinbarungen die Euro-6 Norm erfüllen sollten.

Zögern Sie daher nicht, Ihre Gewährleistungsansprüche zu prüfen und diese geltend zu machen. Die zweijährige Verjährung von Gewährleistungsansprüchen bei Neu- und die einjährige Verjährung von Gewährleistungsansprüchen bei Gebrauchtwagen ab Übergabe des Fahrzeugs läuft gegen Sie!

Kerger & Partner Rechtsanwälte GbR vertritt bereits eine Vielzahl von geschädigten T6-Käufern sowohl in außergerichtlichen Verhandlungen als auch in gerichtlichen Auseinandersetzungen über die Rückabwicklung von Kaufverträgen. Wir konnten bereits mehrfach die Rückabwicklung von Kaufverträgen erreichen und stehen auch Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite.