T6 Multivan – drohen der Wegfall der Typenzulassung, Rückruf und Fahrverbote?

Die Besitzer eines Volkswagen T6 Multivan mit Dieselmotor, der vor dem 8.12.2017 ausgeliefert wurde, wiegen sich bislang in Sicherheit.

Im Herbst 2017 wurde bekannt, dass bei Fahrzeugen der Baureihe T6 Multivan mit Dieselmotor während der Regenerationsphase des Rußpartikelfilters automatisch die Zuführung von Harnstoff (AdBlue) abgestellt wird. Aufgrund dessen überstiegen die Stickoxid-Emissionen den zulässigen Grenzwert erheblich. Während die Volkswagen AG (VW) daraufhin am 8.12.2017 die Auslieferung neuer Fahrzeuge stoppte um einer entsprechenden Auflage durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) wegen überhöhter Stickoxid-Abgase zuvorzukommen, war von unzulässig hohen Abgaswerten bei den bis dahin ausgelieferten Fahrzeugen nie die Rede. Kerger & Partner Rechtsanwälte GbR aus München berichtete.

Zwischenzeitlich verfügt der T6 Multivan mit Dieselmotor über eine neue Typenzulassung und wird seit März 2018 wieder ausgeliefert. Zwar werden nun Stickoxid-Grenzwerte eingehalten, im Verhältnis zur vorherigen Typenzulassung steigt jedoch sowohl der Verbrauch als auch der Ausstoß von Kohlendioxid (CO²). Die dadurch erhöhte Steuerlast zahlt ebenso der Käufer wie die höheren Kraftstoffkosten.

Vor dem 8.12.2017 zugelassene Fahrzeuge – immerhin 192.000 seit 2015 ausgelieferte T6 mit EURO6 Zulassung – werden bislang jedoch unverändert genutzt.

Nunmehr besteht der Verdacht, dass sämtliche seit 2015 produzierten T6 Multivan mit Dieselmotor über die im Herbst 2017 bekannt gewordene Funktion zur Abschaltung der Harnstoffeinspritzung verfügen und folglich nicht die zur Erteilung der Euro 6- Zulassung erforderlichen Abgasgrenzwerte einhalten.

Inzwischen prüft nach Mitteilung der WirtschaftsWoche vom 08.06.2018 das KBA, ob es VW gelingen kann, die überhöhten Stickoxid-Abgase zu reduzieren und gleichzeitig die CO2-Werte einzuhalten.

Ist dies möglich, droht den Käufern auch für ihren T6 ein Software-
Update mit unbekannten Folgen. Gelingt die Reduzierung der Stickoxid-Abgase bei Beibehaltung der CO2-Werte nicht (wie bei den ab 8.12.2017 hergestellten Fahrzeugen), entsprechen die vor dem 08.12.2017 ausgelieferten nicht der Typengenehmigung. Im ersten Fall ist ihr Fahrzeug mangelhaft, im zweiten würde es sich bei dem Fahrzeug sogar nicht um diejenige Sache handeln, die ursprünglich bestellt wurde.

Jedenfalls besteht das Risiko, dass die Fahrzeuge künftig von Fahrverboten betroffen sein werden, obwohl sie nach den kaufvertraglichen Vereinbarungen die Euro-6 Norm erfüllen sollten.

Zögern Sie daher nicht, Ihre Gewährleistungsansprüche zu prüfen und diese geltend zu machen. Die zweijährige Verjährung von Gewährleistungsansprüchen bei Neu- und die einjährige Verjährung von Gewährleistungsansprüchen bei Gebrauchtwagen ab Übergabe des Fahrzeugs läuft gegen Sie!

Kerger & Partner Rechtsanwälte GbR vertritt bereits eine Vielzahl von geschädigten T6-Käufern sowohl in außergerichtlichen Verhandlungen als auch in gerichtlichen Auseinandersetzungen über die Rückabwicklung von Kaufverträgen. Wir konnten bereits mehrfach die Rückabwicklung von Kaufverträgen erreichen und stehen auch Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite.

Droht Fahrverbot auch für den VW T6 (Caravelle & Multivan)?

Am Dienstag, den 27.02.2018 verkündet das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Leipzig seine Entscheidung zur Frage ob Fahrverbote für Dieselautos in Städten zulässig sind. Die Reinhaltung der Luft wird u.a. von der europäischen Kommission mit Nachdruck gefordert.

Diesel-Fahrzeuge, die die EURO 6- Norm erfüllen, sollen von möglichen Fahrverboten ausgenommen sein – also auch der T6 Multivan und T6 Caravelle mit Dieselmotor (laut Typengenehmigung Fahrzeuge der Schadstoffklasse Euro 6b). Jetzt hat die Volkswagen AG (VW) dem Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) aber mitgeteilt, dass während der Regenerationsphase des Rußpartikelfilters auch bei diesen Fahrzeugen die zulässigen Stickoxid-Grenzwerte überschritten werden.

In der jetzigen Konfiguration sind die neuen T6 damit nicht zulassungsfähig, VW liefert diese Fahrzeuge deshalb derzeit nicht aus. Der Konzern soll seither an einem Software-Update arbeiten. Für die Fertigstellung kündigte das KBA im Dezember noch Anfang Februar 2018 an – aktuelle Stellungnahmen zu dieser Frage enthalten indes kein Datum mehr. Gleichzeitig berichtet die Presse von zum Teil erheblichen Überschreitungen der zulässigen Stickoxid- Grenzwerte.

Da die Euronormen EURO 5 und EURO 6b sich um gerade mal 12 mg/km unterscheiden (168 mg/km für EURO 6b, 180 mg/km für EURO 5) liegt die Vermutung nahe, dass die T6 Modelle faktisch lediglich die an die Schadstoffklasse EURO 5-Norm gestellten Bedingungen erfüllen. In diesem Fall sind auch die T6 Modelle Caravelle und Multivan mit Dieselmotoren vom Fahrverbot in Großstädten im gesamten Bundesgebiet betroffen. Das gilt selbstverständlich auch für alle bereits zugelassene Fahrzeuge.

Kann VW den Mangel beheben? Mit einem Software-Update wohl nicht. Eine Umrüstung der Fahrzeuge von EURO 5 auf EURO 6 ist nur durch bauliche Veränderungen möglich, wie VW einem Artikel der „Automobilwoche“ zufolge selbst einräumt.

T6-Kunden sind deshalb gut beraten, jetzt aktiv zu werden: Gewährleistungsansprüche verjähren bei Neuwagen binnen 2 Jahren ab Übergabe des Fahrzeuges, bei Gebrauchtwagen regelmäßig binnen einem Jahr. Es verjähren also schon jetzt jeden Tag Gewährleistungsansprüche von T6-Käufern!

Sprechen Sie uns an! Wir helfen Ihnen weiter.