Droht Fahrverbot auch für den VW T6 (Caravelle & Multivan)?

Am Dienstag, den 27.02.2018 verkündet das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Leipzig seine Entscheidung zur Frage ob Fahrverbote für Dieselautos in Städten zulässig sind. Die Reinhaltung der Luft wird u.a. von der europäischen Kommission mit Nachdruck gefordert.

Diesel-Fahrzeuge, die die EURO 6- Norm erfüllen, sollen von möglichen Fahrverboten ausgenommen sein – also auch der T6 Multivan und T6 Caravelle mit Dieselmotor (laut Typengenehmigung Fahrzeuge der Schadstoffklasse Euro 6b). Jetzt hat die Volkswagen AG (VW) dem Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) aber mitgeteilt, dass während der Regenerationsphase des Rußpartikelfilters auch bei diesen Fahrzeugen die zulässigen Stickoxid-Grenzwerte überschritten werden.

In der jetzigen Konfiguration sind die neuen T6 damit nicht zulassungsfähig, VW liefert diese Fahrzeuge deshalb derzeit nicht aus. Der Konzern soll seither an einem Software-Update arbeiten. Für die Fertigstellung kündigte das KBA im Dezember noch Anfang Februar 2018 an – aktuelle Stellungnahmen zu dieser Frage enthalten indes kein Datum mehr. Gleichzeitig berichtet die Presse von zum Teil erheblichen Überschreitungen der zulässigen Stickoxid- Grenzwerte.

Da die Euronormen EURO 5 und EURO 6b sich um gerade mal 12 mg/km unterscheiden (168 mg/km für EURO 6b, 180 mg/km für EURO 5) liegt die Vermutung nahe, dass die T6 Modelle faktisch lediglich die an die Schadstoffklasse EURO 5-Norm gestellten Bedingungen erfüllen. In diesem Fall sind auch die T6 Modelle Caravelle und Multivan mit Dieselmotoren vom Fahrverbot in Großstädten im gesamten Bundesgebiet betroffen. Das gilt selbstverständlich auch für alle bereits zugelassene Fahrzeuge.

Kann VW den Mangel beheben? Mit einem Software-Update wohl nicht. Eine Umrüstung der Fahrzeuge von EURO 5 auf EURO 6 ist nur durch bauliche Veränderungen möglich, wie VW einem Artikel der „Automobilwoche“ zufolge selbst einräumt.

T6-Kunden sind deshalb gut beraten, jetzt aktiv zu werden: Gewährleistungsansprüche verjähren bei Neuwagen binnen 2 Jahren ab Übergabe des Fahrzeuges, bei Gebrauchtwagen regelmäßig binnen einem Jahr. Es verjähren also schon jetzt jeden Tag Gewährleistungsansprüche von T6-Käufern!

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